AGBs

Inhalt

·         § 1 Bestellung

·         § 2 Preise

·         § 3 Skonto

·         § 4 Ausführung der Möbel

·         § 5 Lieferung

·         § 6 Lieferfristen

·         § 7 Montage

·         § 8 Eigentumsvorbehalt

·         § 9 Mängelanzeige, Verjährung, Nachbesserungsfrist

·         § 10 Lagerkosten bei Annahmeverzug

·         § 11 Schadensersatz statt der Leistung

·         § 12 Rücktritt durch Der Küchenspezialist Arens

·         § 13 Vertragsänderung

·         § 14 Datenschutz Schufaklausel

·         § 15 Salvatorische Klausel

§ 1 Bestellung

Der Käufer ist durch seine Unterschrift an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden. Sollte DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS binnen dieser Frist die Bestellung nicht durch Auftragsbestätigung gegenüber dem Käufer annehmen, gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Beim Kauf von Ausstellungsstücken und vorrätigen Waren kommt der Vertrag sofort mit Unterzeichnung durch beide Vertragspartner zustande.

§ 2 Preise

1. Die Preise der Bestellung sind Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Es handelt sich bis 4 Monate nach Kaufvertragsschluss um Festpreise. Danach kann ARENS die Preise aufgrund, nach Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Steigerung der Lohnkosten, der Lieferantenpreise, der Kosten der mit der Montage beauftragten Fremdfirmen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, anpassen. DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS ist verpflichtet, unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes die Preisanpassung zu erklären. Bei Erhöhungen um mehr als 5 % zum ursprünglich vereinbarten Gesamtpreis kann der Käufer innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Preisanpassungserklärung vom Vertrag zurücktreten.

Für Geschäftskunden gilt: Es handelt sich bis 6 Wochen nach Kaufvertragsschluss um Festpreise. Danach kann DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS die Preise aufgrund, nach Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Steigerung der Lohnkosten, der Lieferantenpreise, der Kosten der mit der Montage beauftragten Fremdfirmen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, anpassen. DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS ist verpflichtet, unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes die Preisanpassung zu erklären. Bei Erhöhungen um mehr als 5 % zum ursprünglich vereinbarten Gesamtpreis kann der Käufer innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Preisanpassungserklärung vom Vertrag zurücktreten.

§ 3 Skonto

Ein Skontosatz in Höhe von 3 % ist vom Gesamtpreis bereits abgezogen. Der Skontoabzug bleibt nur dann aufrecht erhalten, wenn die Anzahlung termingerecht und die Zahlung des Restbetrages bei Montage bzw. Lieferung erfolgt. Ansonsten wird der Skontobetrag zurückbelastet.

§ 4 Ausführung der Möbel

Serienmässig hergestellte Möbel, Geräte, Zubehör usw. werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

Bei echten Hölzern und anderen Naturprodukten können – wie bei allen natürlich gewachsenen Werkstoffen – stets leichte Unterschiede in Struktur und Farbe auftreten. Auch sind Farbänderungen durch Lichteinwirkung im Laufe der Zeit unvermeidlich. Diese Echtheitsmerkmale sind auch durch Beizen des Holzes nicht zu unterdrücken. Sie sind ein Charakteristikum des natürlichen Materiales und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Bei lackierten Programmen sind feine Lackrisse möglich; aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Holzes kann es zu unterschiedlich intensiven  Oberflächenstrukturen kommen.

Ebenso bleiben geringe und zumutbare Abweichungen, insbesondere im Farbton gegenüber dem Muster, vorbehalten. Die farbliche Wiedergabe unserer Produkte auf Prospektabbildungen kann – drucktechnisch bedingt – vom Original abweichen.

Die Frontaufteilung erfolgt nach den werksseitigen Möglichkeiten. Es kann zu Farbunterschieden kommen, wenn der Korpus und die Front in verschiedenen Materialien bestellt und geliefert werden.

§ 5 Lieferung

Die Lieferung erfolgt frei an die lt. Auftragsbestätigung vereinbarte Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle einer vereinbarten Freihauslieferung haftet der Käufer für Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes nicht möglich ist. Gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser.

§ 6 Lieferfristen

Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS ist an die vereinbarten Lieferfristen nur gebunden, wenn der Kunde die Anzahlung spätestens bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt leistet. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit, welche die Anzahlung später bei DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS eingeht. Bei Abrufaufträgen muss der Kunde spätestens 10 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin den Auftrag abrufen.

Falls DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, behält sie sich eine Frist für die Lieferung oder Nacherfüllung von 2 Wochen ab Anmahnung durch den Kunden vor.

Von DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS nicht zu vertretende Störungen in ihrem Geschäftsbetrieb oder des Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeiten entsprechend.

§ 7 Montage

Die Montage von Küchen setzt einen waagerechten Boden voraus. Erforderlichen Ausgleichsarbeiten werden gesondert berechnet.

Die Mitarbeiter von DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Leistung, Aufstellung oder Montage der Waren hinausgehen.

Der Käufer ist verpflichtet, darauf zu achten, dass die Maße der Wandabstände sowie die Maße der Installationen lt. Zeichnung des Verkäufers eingehalten werden. Etwaige Kosten für Änderungsarbeiten, die durch Nichteinhaltung der Maße notwendig sind, trägt der Käufer. Darüber hinaus gehen Kosten, die diesbezüglich bei Ausfall der Montage entstehen, zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum von DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum  von DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind; er hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

2. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen sind DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolles.

3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1 + 2 festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen.

Für Geschäftskunden gilt: Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Kaufpreises einschliesslich der Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt. Ist die aber der Fall, so kann DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zu Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 9 Mängelanzeige, Verjährung, Nachbesserungsfrist

1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sogleich nach Lieferung gründlich zu untersuchen. Mängel der Waren müssen schriftlich unter Angabe der Kundennummer bei DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS, Schwarzenweg 5, 59510 Lippetal-Oestinghausen geltend gemacht werden. Die Frist hierfür beträgt bei offensichtlichen Mängeln 2 Wochen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, erlöschen die Mängelansprüche 2 Wochen nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist auf  Seiten von DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS

Für Geschäftskunden gilt: Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sogleich nach Lieferung gründlich zu untersuchen. Mängel der Waren müssen schriftlich unter Angabe der Kundennummer bei DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS, Schwarzenweg 5, 59510 Lippetal-Oestinghausen, geltend gemacht werden.

2. Gegen uns gerichtete Ansprüche verjähren mit Ablauf von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung. Die gilt nicht für Mängelansprüche aus Kaufverträgen über neuwertige Waren, diese verjähren mit Ablauf von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Anspruchentstehung. Die in Satz 1 und 2 genannten Regelungen betreffen nicht die Verjährung wegen Vorsatz, hier verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Die Beweislast wird hierdurch nicht zu Lasten des Verbrauchers umgekehrt.

3. Die Verjährung eines gegen DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS gerichteten Anspruches wird nicht durch Verhandlungen gehemmt, die zwischen dem Kunden und anderen Personen als der Geschäftsleitung geführt werden.

4. DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS führt innerhalb einer Frist von zwei Wochen Mängelbeseitigung durch. Bei erforderlicher Ersatzlieferung verlängert sich die Frist auf  höchstens 42 Tage.  Bei produktspezifischen Nachlieferungen, wie z.B. lackierten oder individuell hergestellten Teilen,  beträgt die Zeit der Reklamationserledigung die Zeit der ursprünglichen Lieferzeit der Einbauküche ab Eingang der Anzahlung. Reklamationen berechtigen nicht zum Einbehalt der gesamten noch offen stehenden Kaufpreisforderung, sondern höchstens im Wert der reklamierten Waren.

§ 10 Lagerkosten bei Annahmeverzug

Soweit der Verzug des Käufers länger als 6 Wochen dauert, hat der Käufer anfallende monatliche Lagerkosten in Höhe von 2 % des Kaufpreises zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. Dem Käufer wird gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden sei. Der Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS einen höheren Schaden nachweist.

§ 11 Schadensersatz statt der Leistung

Der Schadensersatz von DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS statt der Leistung beträgt 30 % der Kaufsumme. Dem Kunden wird gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden sei. Der Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS einen höheren Schaden nachweist.

§ 12 Rücktritt durch DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS

DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS kann jederzeit vom Vertrag in folgenden Fällen zurücktreten:

1.    der Lieferant kann DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS nicht beliefern und der Kunde stimmt einer veränderten Lieferung nicht zu, sofern  DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS den Kunden unverzüglich über den Rücktritt informiert und bereits erhaltene Zahlungen des Kunden diesem zurückzahlt

2.    wenn ein Fall höherer Gewalt die Lieferung verhindert

3.    wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

4.    wenn der Käufer über die, für seine Kreditwürdigkeit, wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind.

5.    wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt.

§ 13 Vertragsänderung

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, um Vertragsbestandteil zu werden.

§ 14 Datenschutz Schufaklausel

Der Käufer nimmt davon Kenntnis und ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten in der Kundenkartei von DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS gespeichert werden. Der Kunde willigt ein, dass DER KÜCHENSPEZIALIST ARENS berechtigt ist, bei der für den Käufer zuständigen Schufastelle Auskünfte einzuholen bzw. Daten weiterzugeben.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB´s unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Paragrafen nicht berührt. Diejenige Regelung, die dem beabsichtigten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Soll an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten. Beide Parteien sind verpflichtet, die hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Hubert Arens GmbH

Inhaber: Jörg Asseburg
Schwarzenweg 5
59510 Lippetal-Oestinghausen
Tel.: 02923. 84 66
joerg.asseburg@derkuechenspezialist.de